Täter-Opfer-Ausgleich

Schlichtungsstelle bei Straftaten von Jugendlichen

Nicht jede von Jugendlichen begangene Straftat muss vor Gericht enden. Beim Täter-Opfer-Ausgleich – kurz als TOA bezeichnet - geht es um ein Verfahren außergerichtlicher Konfliktlösung.

Die Staatsanwaltschaft beauftragt die Ausgleichsstelle mit der Durchführung des TOA. Die Teilnahme ist freiwillig, vertraulich und ergebnisoffen und wird von einem all-parteilichen Vermittler oder Vermittlerin (auch Mediator/in genannt) begleitet.

Ziel ist ein gemeinsames Ausgleichsgespräch unter den Beteiligten, eine Entschuldigung und gegebenenfalls eine Wiedergutmachung.

Mit Beschuldigten und Geschädigten werden getrennte Vorgespräche geführt. Bei Bereitschaft aller kommt es zu einer persönlichen Begegnung und Aussprache. Gemeinsam wird nach einer geeigneten Wiedergutmachung gesucht - beispielsweise

  • eine Entschuldigung
  • ein persönliches Geschenk
  • eine angemessene Zahlung von Schmerzensgeld
  • ein Schadensersatz und andere Möglichkeiten.

Die getroffene Vereinbarung wird schriftlich festgehalten und deren Einhaltung überprüft. Staatsanwaltschaft oder Jugendgericht bekommen einen Bericht und haben nun die Möglichkeit, das Verfahren einzustellen oder in der Strafzumessung zu berücksichtigen.

Weitere Informationen finden Sie im anhängenden Prospekt-PDF:

Der Täter-Opfer-Ausgleich wird aus Mitteln des Ortenaukreise sowie der Stadt Offenburg gefördert.

Hier finden Sie uns:

Wir bieten den Täter-Opfer-Ausgleich für die Regionen Kehl und Offenburg an.
  

Standort Kehl

Marktstraße 3
77694 Kehl
0 78 51 / 70 86 62 9
Sie erreichen uns
Mo - Fr 9:00 bis 12:00 Uhr
Mo - Do 14:00 bis 17:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Standort Offenburg

Okenstr. 8
77652 Offenburg
07 81 / 7 22 13
Sie erreichen uns
Mo - Fr 9:00 bis 12:00 Uhr
Mo, Di, Do 13:30 bis 16:30 Uhr
oder nach Vereinbarung